Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LEROTEC Industrieleistungen & mehr GbR
Stand: Januar 2026
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Leistungen und Lieferungen der LEROTEC Industrieleistungen & mehr GbR (nachfolgend „LEROTEC“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von LEROTEC ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
- Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots durch den Kunden oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von LEROTEC. Die Textform (z. B. E-Mail) ist hierfür ausreichend. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Leistungen
LEROTEC erbringt industrielle Dienstleistungen in den Bereichen Wartung und Instandhaltung von Industrieanlagen, Reinigung, Demontage und Montage von Anlagen, elektrotechnische Arbeiten, Dämmung von Rohrleitungen sowie Maschinen- und Anlagenverlagerungen.
Leistungen, die besonderen gesetzlichen, behördlichen oder fachlichen Voraussetzungen unterliegen, werden nur im rechtlich zulässigen Umfang und gegebenenfalls durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter oder Nachunternehmer erbracht.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. LEROTEC ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten – insbesondere Zugang zur Baustelle, Stromversorgung und erforderliche Sicherheits- und Unterweisungspflichten – rechtzeitig bereitgestellt werden. Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch fehlende oder unzureichende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand und Stundenleistung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist LEROTEC berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz weiterer Verzugsschäden geltend zu machen.
Bei laufenden oder längerfristigen Aufträgen, insbesondere bei Bereitschafts-, Wartungs- oder Notdienstleistungen, ist LEROTEC berechtigt, Abschlagsrechnungen in regelmäßigen Abständen, insbesondere monatlich, über die im jeweiligen Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen zu stellen. Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Rücktritt, Stornierung und pauschalierter Schadensersatz
Tritt der Kunde von einem schriftlich geschlossenen Vertrag oder einem verbindlich bestätigten Angebot zurück oder storniert den Auftrag, ist LEROTEC berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.
Dieser beträgt:
- 20 % des vereinbarten Auftragswertes bei Stornierung bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn,
- 30 % des vereinbarten Auftragswertes bei Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass LEROTEC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Hat LEROTEC zum Zeitpunkt der Stornierung bereits mit der Auftragsdurchführung begonnen oder Material beschafft, ist LEROTEC berechtigt, anstelle der Pauschale den tatsächlich entstandenen Schaden (z. B. Arbeitszeit, Material-, Entsorgungs- oder Fahrtkosten) geltend zu machen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Haftung
LEROTEC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LEROTEC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
- Gewährleistung
Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. LEROTEC ist zur Nacherfüllung berechtigt. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen. Weitergehende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
- Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LEROTEC.
- Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Gesellschaft.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

